Genossenschaft
Präsidentin der Genossenschaft Reberhaus:
Dr Senta Haldimann
Haldenackerweg 12c
3065 Bolligen
Gemäss Botschaft an die Gemeindeversammlung vom 30. Mai 1995 wird der Betrieb und die Leitung dieses Kultur- und Freizeitzentrums einer Genossenschaft übertragen. Am 20. März 1997 wurde die Genossenschaft gegründet unter gleichzeitiger Wahl eines Vorstandes und der Genehmigung der Statuten. Seit dem 1. Januar 2007 besteht zwischen der Genossenschaft Reberhaus und der Einwohnergemeinde Bolligen ein Leistungsvertrag.
Die Genossenschaft bezweckt die Förderung eines aktiven, alle Bevölkerungskreise erfassenden Gemeindelebens in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck betreibt sie das Kultur- und Freizeitzentrum Reberhaus in Bolligen, bestehend aus Saal, Nebenräumen, Sitzungszimmern, Ofenhaus sowie dem dazugehörenden Umschwung. Das Kultur- und Freizeitzentrum Reberhaus steht den Vereinen, kulturellen Institutionen, natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften mietweise zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person sowie auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts erworben werden, die, bzw. deren Organe bereit sind, die Zielsetzungen der Genossenschaft zu unterstützen. Zur Aufnahme als Mitglied bedarf es einer schriftlichen Beitrittserklärung, welche die Anerkennung der Statuten sowie die Verpflichtung, mindestens einen Anteilschein zu übernehmen und vollständig einzuzahlen, enthält.
- Natürliche Personen Fr. 100.-
- Juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Fr. 500.-
Die Organe dieser Genossenschaft sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt und verfügt über eine einzige Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteilscheine. Die Befugnisse der Generalversam-mlung sind detailliert in den Statuten geregelt.
Der Vorstand besteht aus einem von der Generalversammlung gewählten Präsidenten oder einer Präsidentin und weiteren sechs Mitgliedern. Der Gemeinderat von Bolligen ernennt zwei Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter als Vorstandsmitglieder. Die übrigen Vorstandsmitglieder rekrutieren sich aus der Mitte der Genossenschafterinnen und Genossenschafter.
Die Genossenschaft erhält Mittel aus
- dem von den Mitgliedern einbezahlten Genossenschaftskapital
- den Benützungsgebühren
- freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern
- Unterstützungs- und Sponsorenbeiträgen
Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen.
Jede persönliche Haftung, Nachschusspflicht bzw. Verlustdeckung durch die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Durch den Umbau des Reberhauses in ein Kultur- und Freizeitzentrum ist für viele Bolliger Vereine ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen. Diese sind nun in der Lage, ihre Vereinsanlässe im Reberhaus durchzuführen. Der Beitritt zur Genossenschaft ist für die Vereine ein Akt der Solidarität.
Auch Privatpersonen bietet das Zentrum verschiedenste Möglichkeiten. Seien es Geburtstage, Jubiläen, Taufen, Konfirmationen oder Hochzeiten..., für alle diese privaten Veranstaltungen wird die notwendige Infrastruktur vorhanden sein.
Dank seinem guten Raumangebot wird das Haus aber auch Platz für viele andere Tätigkeiten im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Bildung haben. Das Zentrum soll leben und es braucht BenützerInnen, welche hier einen Teil ihrer Freizeit verbringen wollen. Nur eine breite Abstützung in der Bevölkerung schafft das notwendige Interesse und bietet Gewähr, dass das Zentrum schliesslich auch überleben wird. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, solche Begegnungsstätten zu schaffen und das Zusammenleben innerhalb einer Gemeinschaft zu fördern. Durch den Beschluss der Gemeindeversammlung, dieses Haus zu sanieren, haben wir Bolligerinnen und Bolliger von der Gemeinde etwas erhalten, zu dem es nun gilt, Sorge zu tragen, um so die Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.
Neben diesen ideellen Werten ist zu beachten, dass Genossenschaftsmitglieder von einer bevorteilten Behandlung bei der Raumzuteilung und einer günstigen Rabattregelung bei den Benützungsgebühren profitieren können. Je mehr Anteilscheine von einem Mitglied gezeichnet werden, desto tiefer werden die Benützungsgebühren ausfallen. Anteilscheine von im gleichen Haushalt lebenden Personen können kumuliert werden, jedoch nicht auf andere Personen übertragen werden.
Wie werden Sie Mitglied?
Rufen Sie uns zu den Sekretariatszeiten an, oder senden Sie uns ein E-mail. Wir senden Ihnen anschliessend gerne ein Beitrittsformular.
WERDEN SIE
MITGLIED DER REBERHAUS - GENOSSENSCHAFT!